... in der Zeit des Abschiednehmens:
Was tun im Trauerfall?
Wenn der Tod in unser Leben tritt, sind wir oft erst einmal hilflos.
Denn ein Mensch, der uns nahe gestanden hat, ist von uns gegangen.
Der Tod kann plötzlich und unvorbereitet eintreten oder sich auch schon lange Zeit angekündigt haben. z.B. durch Krankheit, Alter oder Gebrechlichkeit.
Ein Bestatter ist in diesem Fall der erste Ansprechpartner für eine individuelle Gestaltung der Abschiednahme.
Sterben zu Hause:
- Rufen Sie ihren Hausarzt an, damit er den Tod bestätigen und den Totenschein ausfüllen kann
- melden Sie sich bei einem Bestatter ihres Vertrauens um das Abschiednehmen und die Aussegnung zu Hause (vielleicht gemeinsam mit einem Geistlichen) zu gestalten und die Überführung zu organisieren
- bis zu 36 Stunden dürfen sie ihren Verstorbenen zu Hause aufbahren
Sterben im Krankenhaus:
- bitten Sie die Mitarbeiter um eine angemessene Zeit des Abschiednehmens, auch in einem Krankenhaus ist dies möglich
- oft ist auch möglich um einen Krankenhausseelsorger zu bitten, der ihnen Trost zuspricht und eventuell eine Aussegnung gestaltet.
- der Totenschein wird von den behandelnden Ärzten ausgestellt
- rufen sie einen Bestatter ihres Vertrauens an um eine Überführung zu veranlassen
Sterben im Hospiz:
- ein Hospiz leistet immer dann gute Dienste, wenn man auf Grund einer schweren Erkrankung damit rechnen muss, dass der Angehörige nur noch wenige Monate leben wird.
- ist der Tod eingetreten, benachrichtigt das Hospiz einen Arzt, der den Totenschein ausfüllt
- das Personal ist besonders ausgebildet und geschult ihnen bei der Abschiedsnahme zur Seite zu stehen.
- vor der Überführung wird vom Hospiz eine Aussegnung organisiert, an der die Angehörigen gerne teilnehmen können
- melden Sie sich beim Bestatter ihres Vertrauens um die Überführung zu veranlassen
Sterben durch Unfall oder Gewalt:
- bei Sterbefällen durch Unfall oder Gewalt wird immer die Polizei eingeschaltet, die sich auch um den weiteren Ablauf kümmert d.h. sie veranlasst die Überführung zur Gerichtsmedizin, ermittelt die verantwortlichen Angehörigen und kümmert sich auch um die Freigabe des Leichnams.
- melden Sie sich beim Bestatter ihres Vertrauens. Dieser wird sich mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und alle weiteren Schritte veranlassen.