Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist kein Testament sondern eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, durch die ein einwillungsfähiger Mensch zum Ausdruck bringen kann, dass er in bestimmten Krankheitssituationen keine Behandlung mehr wünscht, wenn diese Behandlung nur dazu dient, sein ohnehin bald zu Ende gehendes Leben künstlich zu verlängern.

Diese Verfügung soll helfen, Ihren Willen in Bezug auf künstliche Beatmung oder Ernährung, Obduktion, Organspenden und Reanimation verbindlich zu dokumentieren. Dies für den Fall, wenn Sie Ihre eigenen Willen nicht mehr äußern können.

Grundsätzlich kann eine Erklärung im Bedarfsfall, wenn Sie geistig und körperlich in der Lage sind, dem Arzt mündlich mitgeteilt werden. Jeder Arzt muss Ihre Entscheidung respektieren, denn jede ärztliche und medizinische Therapie darf nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen (Ärztegesetz). Die Patientenverfügung ist für den Fall gedacht, wenn Sie eine Erklärungsunfähigkeit trifft (z.B. sie sind bewusstlos). Die Schriftform der Patientenverfügung hilft Ihnen, dass Ihr selbstbestimmter Wille gewahrt wird.

Wir, möchten Ihnen raten, sich vor und bei dem Verfassen einer Patientenverfügung Rat und Beistand einzuholen. Denn eine Auseinandersetzung über das eigene Sterben kann belastend werden.

Wozu eine Patientenverfügung?

Menschen jedes Alters können in eine für sie sehr kritische Situation gelangen.

Eine Situation, in der schwerwiegende medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen. Für die Entscheidung und das Handeln des Arztes in einer derartigen Lage ist der Patientenwille ausschlaggebend.

Wenn dieser Wille nicht bekannt ist, hat künstliche Lebensverlängerung absoluten Vorrang.

Wenn ein Mensch in dieser Situation nicht mehr willensfähig ist, sind den Angehörigen ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen die Hände gebunden. Alle Beteiligten müssen sich dann Anordnungen des Vormundschaftsgerichtes beugen.

Viele von uns wünschen sich aber, dass auf aufwendige Medizin verzichtet werden soll, wenn keine Aussicht auf Besserung schwerster geistiger oder körperlicher Dauerschädigung besteht. Die künstliche Lebenserhaltung kann eine unzumutbare Verlängerung des Lebens bedeuten. Der Wunsch nach einem Sterben in Würde wäre nicht gegeben.

Der inhaltlichen Gestaltung der Patientenverfügung sind aus christlicher Verantwortung und durch die Rechtsordnung Grenzen gesetzt. Sie können zum Beispiel nicht verfügen, dass der behandelnde Arzt Sie für den Fall einer unheilbaren Erkrankung und bei großen Schmerzen erlöst, das heißt aktive Sterbehilfe betreiben soll. Das ist in der deutschen Rechtssprechung nicht möglich.

Mit der Patientenverfügung können Maßnahmen der sogen

annten "passiven" als auch der sogenannten "indirekten Sterbehilfe" gefordert werden. Das heißt, Sie können verlangen, dass lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden oder schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden, auch wenn diese sich möglicherweise Lebens verkürzend auswirken könnten.

Hilft mir eine Patientenverfügung?

Nach der aktuellen Rechtssprechung sowie der Richtlinie der Bundesärztekammer ist eine Patientenverfügung nur dann verbindlich, wenn eine detaillierte und ernsthafte Auseinandersetzung mit Fragen des eigenen Lebensende zugrunde liegen. Dazu gehört auch die Vorsorgevollmacht für einen sogenannten Patientenanwalt. Er vertritt rechtlich den Patienten, wenn dieser - vollständig oder teilweise - nicht mehr einsichtsfähig ist. Das Betreuungs-rechtsänderungsgesetz (BtÄndG) zielt darauf ab, diesen Vorsorgemaßnahmen rechtsgeschäftliche Bedeutung zu verleihen. Aus diesen Gründen wird eine Patientenverfügung dann verwendet wenn:

  • Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.
  • Ihre lebensbedrohende Erkrankung in absehbarer Zeit zum Tode führen wird und sich die Frage stellt, ob auf eine mögliche Behandlung verzichtet oder bzw. eine begonnene Behandlung beendet werden sollte.

 

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Annette Dietz

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