Mit dieser Vollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung/Befugnis an "ihrer Stelle zu handeln". Und zwar für den Fall, dass Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Mit der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie eine sogenannte "rechtliche Betreuung".

Sie können eine oder mehrere Personen insgesamt bevollmächtigen oder die Befugnisse auf verschiedene Personen aufteilen.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine reine Vertrauenssache.
Deshalb sollten Sie bedenken, dass wenn Sie in eine Notlage kommen sollten, Sie vielleicht keine Möglichkeit mehr haben, den von Ihnen Bevollmächtigten zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen.
Deshalb sollte die Vorsorgevollmacht nur dann abgefasst werden, wenn Sie einer Person wirklich ihr absolutes Vertrauen schenken.

WICHTIG: Manche Banken akzeptieren keine Vorsorgevollmacht. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vorher bei Ihrem Geldinstitut erkundigen. Es kann sein, dass man die Vollmacht nur akzeptiert, wenn Ihre Unterschrift notariell beglaubigt ist bzw. bankintern beglaubigt wird.

Natürlich können Sie die Vorsorgevollmacht von einem Notar prüfen lassen bzw. zusammen mit dem Notar verfassen oder Sie wenden sich an einen Rechtsanwalt zur Beratung.

In der Gestaltung der Vorsorgevollmacht sind Sie nicht eingeschränkt. Die Vollmacht muss nicht zwingend handschriftlich verfasst werden. Das Dokument kann auch mit der Schreibmaschine/dem PC geschrieben werden.

In jedem Fall gilt:

Der Text muss einwandfrei lesbar sein. Beachten Sie bitte, dass die Vollmacht nur im "Original" gültig ist. Kopien der Vollmacht werden nicht akzeptiert. Verwahren Sie die Vollmacht an einem sicheren Platz auf, aber so, dass diese im Bedarfsfall zur Verfügung steht!

Die Vollmacht kann auch einer Person ihres Vertrauens übergeben werden. Oder, wenn Sie die Vorsorge-vollmacht mit einer Betreuungsverfügung kombinieren, können Sie die Dokumente auch beim Amtsgericht hinterlegen.

Video zur Vorsorgevollmacht

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